Gesetzlicher Rahmen (EEG)

Das EEG (Erneuerbarer Energie Gesetz) regelt die Vergütung und die Abnahme von Strom, der aus Erneuerbaren Energien (Windenergie, Solar, Wasser, Biomasse u. ä.) gewonnen wird.

Dieses Gesetz verpflichtet die Netzbetreiber, Anlagen an ihr Netz anzuschließen, die Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugen, den so erzeugten Strom vorrangig abzunehmen und zu festgelegten Sätzen zu vergüten.

Zitat aus § 1, Abs. (1) EEG:

„Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern.“

Weitere aktuelle Informationen zum EEG finden Sie unter:

http://www.eeg-aktuell.de

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